Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzerin (Anja Bessel) und Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden durch die Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
(3) Auch für den Fall, dass der Auftraggeber für Dritte handelt, schließt die Übersetzerin den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Dieser hat seiner Zahlungsverpflichtung aus Punkt 8 der vorliegenden AGB pünktlich nachzukommen, und zwar unabhängig von den Zahlungen seines Endkunden.

2. Auftragserteilung
(1) Vor Auftragsannahme erhält der Auftraggeber von der Übersetzerin ein Angebot, in dem alle wesentlichen Eckdaten des Auftrages aufgeführt sind, insbesondere Auftraggeber mit voller Adresse, Lieferart, Lieferdatum, Zirka- oder Festpreis.
(2) Der Übersetzungsauftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Auftraggeber dieses Angebot sowie die vorliegenden AGB schriftlich akzeptiert hat (Mail, Fax, Post).

3. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber der Übersetzerin unaufgefordert und bei Auftragserteilung oder unmittelbar danach zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, verbindliche Firmenterminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

5. Mängelbeseitigung
Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

6. Haftung
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

7. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

8. Vergütung
(1) Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der im Angebot genannte Preis gilt als verbindlich, es sei denn, er ist dort ausdrücklich als Zirka-Preis aufgeführt. In diesem Falle erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung der Übersetzung auf der Basis des tatsächlich entstandenen Aufwands.
(2) Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Zeilenbasis (für Kunden in Deutschland) bzw. auf Wortbasis (für Kunden außerhalb Deutschlands). Alternativ kann ein Festpreis vereinbart werden. Die Mindestgebühr für einen Auftrag beträgt 40 Euro. Für beglaubigte Übersetzungen fällt zusätzlich eine Gebühr von 20 Euro je Text an. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
(3) Bei Abrechnung auf Zeilenbasis gelten als Normzeile jeweils angefangene 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) des Ausgangstextes. Legt der Auftraggeber den Text nicht in Dateiform, sondern als Fotokopie, Fax, handschriftlichen Text o. ä. vor, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des Zieltextes.
(4) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der Übersetzung.
(5) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG)  aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
(3) Bei zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen ist der Name der Übersetzerin mit ihrer Funktion als Übersetzerin deutlich anzugeben. Vor der endgültigen Veröffentlichung ist ihr rechtzeitig ein Korrekturabzug zur Freigabe zur Verfügung zu stellen.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenen Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 24.01.2020

Anja Bessel - Fachübersetzungen Wirtschaft und Recht / Traductions commerciales, économiques et juridiques | anja_bessel@web.de